Breitbandausbau

BayGibitR – Breitband Förderverfahren

Der Markt Tännesberg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.

 

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (23.03.2021)

Gemäß der BayGibitR hat der Markt Tännesberg für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.

Dokumente:

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (23.03.2021)

Der Markt Tännesberg veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 07.05.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

Förderschritt 3 – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung (13.08.2021)

Der Markt Tännesberg hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Dokumente:

 

Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung (13.08.2021)

Der Markt Tännesberg führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL):

 

Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis (23.03.2022)

Bekanntmachung des Marktes Tännesberg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR

Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid (28.09.2022)

Der Markt Tännesberg hat am 26.08.2022 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten.

 

Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag (28.09.2022)

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 07.09.2022 zwischen dem Markt Tännesberg und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.

Die Stellungnahme des Marktes Tännesberg ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

da die Arbeiten im Zuge des Breitbandausbaus an den Verteilerkästen nun abgeschlossen sind, teilten Vertreter der Telekom mit, dass nun Änderungen ihres Tarifs bei der Telekom möglich sind. Sollte bei Ihnen eine Änderung möglich sein, werden sich Vertreter der Telekom direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass es sich hierbei um keine Initiative der Gemeinde handelt.

Unter https://bitratenkarte.de/new/taennesberg haben Sie die Möglichkeit zu prüfen, mit welcher Geschwindigkeit die Daten aus dem Internet bei Ihnen übertragen werden.

 

Die Bitrate wird in Bit pro Sekunde angegeben (Bit/s). Bei höheren Datenraten wird auch die Angabe mit MBit/s verwendet und bedeutet eine Datenmenge vom 1.000.000 Bit pro Sekunde.

2.2 Förderverfahren der Breitbanderschließung Markt Tännesberg

1. Bestandsaufnahme

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream an.

Der Markt Tännesberg hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

2. Markterkundung – Bekanntmachung

Der Markt Tännesberg führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

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 3. Markterkundung – Ergebnis

Der Markt Tännesberg hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie durchgeführt.

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4. Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Der Markt Tännesberg führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

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5. Auswahlverfahren – Ergebnis

Der Markt Tännesberg beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

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6. Verfahren bei Bezirksregierung

Der Markt Tännesberg hat bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag gestellt.

Ein positiver Förderbescheid mit Datum 14.06.2018 ist am 19.06.2018 beim Markt Tännesberg eingegangen.

 

7. Kooperationsvertrag

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8. Veröffentlichung Fördersteckbrief

 

9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung

2.1 Förderverfahren der Breitbanderschließung Markt Tännesberg – gestoppt

1. Bestandsaufnahme

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream an.

Der Markt Tännesberg hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

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2. Markterkundung – Bekanntmachung

Der Markt Tännesberg führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

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3. Markterkundung – Ergebnis

Der Markt Tännesberg hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie durchgeführt.

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4. Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Der Markt Tännesberg führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

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5. Auswahlverfahren – Ergebnis

Mit Marktgemeinderatsbeschluss vom 07.03.2016 wurde das Auswahlverfahren für den Markt Tännesberg wegen Fehler bei der kartografischen Darstellung, insbesondere deswegen, weil unterversorgte Anwesen nicht in die Erschließungsgebiete aufgenommen wurden, aufgehoben.

Es wird erneut eine Markterkundung durchgeführt, welchem ein erneutes Auswahlverfahren folgt.

Erstes Förderverfahren der Breitbanderschließung Markt Tännesberg

1. Bestandsaufnahme

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

Der Markt Tännesberg will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte sukzessive abzuarbeiten. Im ersten und zweiten ist die IST-Versorgungssituation nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Erschließungsgebiet festzustellen.

Der Förderfortschritt lässt sich auf dem Bayerischen Breitbandzentrum nachverfolgen unter 

2. Markterkundung – Bekanntmachung

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Markt Tännesberg
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Tännesberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:

Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im
Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Der Markt Tännesberg bittet daher, bis spätestens 29.
August 2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau

Der Markt Tännesberg hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines geförderten Ausbaus durchführen (Nr. 5 BbR). Im Rahmen der Markterkundung bittet der Markt Tännesberg Investoren deshalb, Angaben zu machen,
ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen.

Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen und anhand destechnischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für allemöglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach einem Ausbau angeboten werden können.

Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist dem Markt Tännesberg bis spätestens 15. September 2014 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen.
Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers (gemäß
Nr. 5 BbR) übergehen.

2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

Die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload in den für eine Erschließung grundsätzlich in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“2 wurde anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Diese Ist-Versorgung ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal (www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht (siehe untenstehenden Link).

1. Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Gemeinde jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt werden, können diese für den Fortgang des Verfahrens unberücksichtigt bleiben.

2. Ein „weißer Fleck“ nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfe im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl C 2013 25/1) liegt dann vor, wenn kein NGA-Netz vorhanden ist, d.h. wenn folgende Technologien nicht vorhanden sind: DOCSIS 3.0 oder höher, VDSL2 oder höher, FTTB/H Netze, hochleistungsfähige Funknetze, z.B. LTE. Wenn die mit NGA-Netzen assoziierten Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s im Download und 2Mbit/s im Upload
nicht erreicht werden, so liegt, ungeachtet von der im Einsatz befindlichen Technologie, ein „weißer NGA Fleck“ vor.

Die Gemeinde fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand
des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe
bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Gemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal (www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.

4. Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Der Markt Tännesberg (im Folgenden: Konzessionsgeber) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.

Der Markt Tännesberg weist darauf hin, dass die vorläufigen Erschließungsgebiete des Marktes Tännesberg mit den vorläufigen Erschließungsgebieten des Marktes Leuchtenberg in interkommunaler Zusammenarbeit aufeinander abgestimmt wurden und diese auch parallel ausgeschrieben werden.

Die vorläufigen Erschließungsgebiete des Marktes Leuchtenberg, sowie die zugehörigen Unterlagen zu dessen Auswahlverfahren finden sie hier: www.leuchtenberg.de

Die Angebotsfrist vom 19.01.2015, 10:00 Uhr, wird auf den 19.02.2015, 10:00 Uhr verlängert.

Unterlagen Markt Tännesberg:

5. Auswahlverfahren – Ergebnis

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Der Markt Tännesberg beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

Bekanntmachung:

6. Verfahren bei Bezirksregierung

Der Markt Tännesberg hat bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag gestellt.

 

7. Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau des Markts Tännesberg entspricht in den relevanten Vertragsunterlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt. (vgl. Nr. 5.8 BbR)

Mit Schreiben im Download bestätigt der Markt Tännesberg die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern.

Bekanntmachung: 

8. Veröffentlichung Fördersteckbrief

Downloads

9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

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