Sie sind hier: Startseite » Wichtiger Hinweis: Verbot der Entsorgung von Pflanzenabfällen in Gemeindewäldern
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
um die Natur und die Wälder in unserer Gemeinde zu schützen, ist die Entsorgung von Gartenabfällen und Grüngut in gemeindeeigenen Wäldern untersagt. Das Verbot dient dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie dem Erhalt unseres Waldökosystems.
Das Gesetz sieht klare Regelungen vor: nach § 4 der Bayerischen Pflanzenabfall-Verordnung dürfen nur pflanzliche Abfälle in Wäldern zum Verrotten gebracht werden, die dort auch angefallen sind. Das Abladen von externen Grüngut, kann daher mit Bußgeldern geahndet werden. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für Müll jeder Art.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, Pflanzenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen - beispielsweise in der Biotonne, im Grüngutcontainer oder auf dem eigenen Kompost. So tragen Sie aktiv zum Schutz unserer Wälder bei.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihre Gemeinde Tännesberg
Ihr Gemeindeförster Lukas Rupprecht
Copyright 2026 © Alle Rechte vorbehalten.
Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: