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Hier erhalten Sie wichtige Informationen über Dienste, die Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten online nutzen können, über zentrale Aufgaben des Bürgeramtes sowie über Fragen der Entsorgung.
Das Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Tännesberg wird derzeit überarbeitet und steht Ihnen in Kürze wieder zur Verfügung.
Des Weiteren bieten wir Ihnen diverse Formulare zum Download an.
Sie benötigen hierfür einen PDF-Reader (z.B. Adobe Acrobat Reader).
Ausweise und Pässe können zu den Öffnungszeiten im Rathaus beantragt werden. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.
Benötigte Unterlagen:
Aktuelles biometrisches Lichtbild
Die Gebühren für die Ausstellung können bei Antragstellung oder Abholung beglichen werden. Bitte beachten Sie, dass im Rathaus sowohl Barzahlung, als auch Kartenzahlung möglich ist.
Mittlerweile kommen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt mit pass-/personalausweisrechtlichen Fragestellungen auf die unterschiedlichsten Behörden zu. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat deshalb zusammen mit den Ländern vor dem Hintergrund der zunehmenden Dauer der Krise zur Eindämmung der Pandemie und aufgrund des erhöhten Frageaufkommens seinen Internetauftritt überarbeitet und aktualisiert:
Bankverbindung VG Tännesberg
Raiffeisenbank im Naabtal eG
IBAN: DE09 7506 9171 0002 6484 90
BIC: GENODEF1SWD
Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.Opf. Neustadt a.d. Waldnaab Vohenstrauß
IBAN: DE74 7535 1960 0570 1905 20
BIC: BYLADEM1ESB
Bankverbindung Markt Tännesberg
Raiffeisenbank im Naabtal eG
IBAN: DE36 7506 9171 0002 6403 41
BIC: GENODEF1SWD
Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.Opf. Neustadt a.d. Waldnaab Vohenstrauß
IBAN: DE47 7535 1960 0570 1002 14
BIC: BYLADEM1ESB
Sepa-Lastschrift-Mandat
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Die vollständig ausgefüllte Lastschrifteinzugsermächtigung senden Sie bitte per Telefax (09655/9200-45) oder mit der Post an die Verwaltungsgemeinschaft Tännesberg, Pfreimder Str. 1, 92723 Tännesberg.
Es werden nur wiederkehrende und laufende Zahlungen mittels Lastschrift eingezogen. Einmalige Leistungen werden nur eingezogen, wenn dies im Einzelfall gewünscht wird.
Die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren ist freiwillig und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Sie können eine Abbuchung bei Ihrer Bank innerhalb von sechs Wochen stornieren lassen. Da durch die Rückgabe von Lastschriften Kosten entstehen, bitten wir Sie, sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen.
Zur Durchführung des Einzugsermächtigungsverfahrens ist es erforderlich, dass Ihre personenbezogenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert werden.
Abbuchungen von Sparkonten sind nicht möglich sind. Sollte sich Ihr Konto ändern, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit Rückbuchungsgebühren vermieden werden.
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren bringt Ihnen zahlreiche Vorteile:
Sie ersparen sich die Überwachung von Zahlungsterminen.
Sie ersparen sich den Weg zur Bank oder Post.
Sie ersparen sich die Anpassung bestehender Daueraufträge bei Ihrer Bank.
Sie ersparen sich mögliche Kosten für Daueraufträge bei Ihrer Bank.
Sie ersparen sich die Kosten für eventuelle Säumnisfolgen (Mahngebühren, Säumniszuschläge, usw.).
Hier erhalten Sie die Abfuhrtermine für den Markt Tännesberg und die Ortsteile.
Zum aktuellen Abfallkalender:
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Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: