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Die Bauleitplanung gliedert sich in die Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung und die Bebauungsplanung als verbindliche Bauleitplanung.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch förmliche Planung vorzubereiten und zu leiten. Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Dieses umfasst u. a. die Beteiligung der „Öffentlichkeit“, d.h. der Bürgerinnen und Bürger (§ 3 BauGB) sowie der „Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ (§ 4 BauGB). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 BauGB).
An dieser Stelle finden Sie die aktuellen Bauleitplanverfahren des Marktes Tännesberg.
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